Einrichten einer Halteverbotszone

Beantragung einer Halteverbotszone

Für einen Umzug benötigt man oftmals einen Transporter für die vielen Möbel und Umzugskartons. Ebenfalls sollte für ein müheloses Be- und Entladen hierbei die Strecke zwischen dem Fahrzeug und der Wohnung möglichst kurz sein. Dabei kann besonders in engen Straßen und Stadtzentren das Einrichten einer Halteverbotszone für einen Umzug notwendig werden, damit der Umzug problemlos durchgeführt werden kann.

Gerne nehmen wir Ihnen diese Mühe ab und beantragen für Sie die Enrichtung eines Halteverbots bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Teilen Sie uns dazu bitte rechtzeitig den Umzugstermin mit, damit wir einen entsprechenden Antrag stellen können um die Halteverbotszone fristgerecht einzurichten.

Auch wenn es mit der Halteverbotszone einmal nicht klappt, können Sie darauf vertrauen, dass wir trotzdem unser Bestes geben, um den Umzug schnell und sicher durchzuführen.

Was umfasst unser Halteverbotsservice?

Hier finden Sie einmal kurz und knapp eine Übersicht dazu, was denn unser Halteverbotsservice eigentlich alles umfasst:

  • Einholen der Genehmigung zur Einrichtung eines Halteverbots bei der Straßenverkehrsbehörde
  • Fristgerechte Aufstellung der Halteverbotsschilder
  • Anfertigung eines Aufstellungsprotokoll
  • Abbau der Beschilderung im Anschluss an den Umzug
Autos in einem Wohngebiet ohne weitere Parkmöglichkeiten
© Adobe Stock | Gina Sanders

Ablauf der Einrichtung einer Halteverbotszone für einen Umzug

Haben wir die Genehmigung erhalten, stellen wir die Halteverbotsschilder fristgerecht auf. Dazu verwenden wir transportable Schilder mit einem Zusatzhinweis über das Datum und die Uhrzeit des Umzugs. In einem Aufstellungsprotokoll notieren wir anschließend, welche Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Aufstellung in diesem Bereich geparkt haben. Sollte die Verbotszone am Umzugstag zugeparkt sein, werden die Fahrzeuge rechtmäßig vom Ordnungsamt abgeschleppt.

Kontaktieren Sie uns für die Halteverbotszone für einen Umzug

Falls Sie noch Fragen dazu haben, wenden Sie sich gerne an uns. Wir helfen Ihnen weiter und beraten Sie gerne persönlich.

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