Checkliste: Nach dem Umzug

Umzugscheckliste

Ein Umzug bringt viel Aufwand und Zeit mit sich. Dies endet nicht sobald der Umzugstransport erfolgt ist und die alte Wohnung übergeben wurde. Denn danach gibt es auch noch viel Papierkram, der erledigt werden muss. Ein Umzug ist in fast allen Fällen auch immer mit einer Adressänderung verbunden. Sämtliche Behörden, Institutionen und Versicherungen müssen über die neue Adresse informiert werden. Auch wenn Sie private Abonnements wie z.B. von einer Tageszeitung beziehen, muss der Anbieter über die neue Adresse in Kenntnis gesetzt werden, damit die Zeitung auch in der neuen Wohnung ankommt. In diesem Beitrag geben wir Ihnen eine Checkliste an die Hand, damit Sie Ihre Adressänderung komfortabler erledigen können.

© Adobe Stock | maho

Erster Schritt: der Gang zum Bürgeramt

Nach dem Umzug melden Sie Ihre neue Adresse zunächst dem Bürgeramt bzw. dem Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes. Je nach Ort gibt es dafür unterschiedliche Fristen, die meistens 1-2 Wochen betragen. Informieren Sie sich also besser vorher, wie lange Sie Zeit haben, Ihre neue Adresse zu melden. Falls Sie in eine Mietwohnung ziehen, benötigen Sie von Ihrem neuen Vermieter eine Vermieterbescheinigung, die Sie dem Bürgeramt/Einwohnermeldeamt vorlegen müssen. Ihr Vermieter ist verpflichtet, Ihnen eine solche Bescheinigung auszustellen.

Gut zu wissen: Wenn Sie Mitglied der Kirche sind, wird das Einwohnermeldeamt Ihre Kirchengemeinde automatisch über den Umzug informieren.

Müssen weitere Behörden informiert werden?

Unter Umständen müssen Sie neben dem Bürgeramt/Einwohnermeldeamt noch weitere Behörden über Ihre neue Adresse informieren. Falls Sie in einen neuen Ort gezogen sind, müssen Sie Ihr bisheriges Finanzamt darüber informieren. Wenn Sie innerorts umziehen, entfällt dieser Schritt, da Sie Ihre neue Adresse ohnehin in der nächsten Steuererklärung mitteilen.

Falls Sie Leistungen bei der Familienkasse (Kindergeld), Agentur für Arbeit, beim Jobcenter, BAföG-Amt, etc. beziehen, müssen Sie auch diese Stellen über die neue Adresse informieren.

Das Auto: Kfz-Zulassungsstelle und Kfz-Versicherung

Auch hier richtet sich der Aufwand der Adressänderung danach, ob Sie innerorts umziehen oder in eine andere Stadt. Bleiben Sie in derselben Stadt, genügt es die Kfz-Versicherung über die neue Adresse zu informieren und die Papiere bei der Kfz-Zulassungsstelle umschreiben zu lassen. Hierfür müssen Sie neben der Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamts auch Ihren Personalausweis sowie den Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) mitbringen. Bei einem Umzug in eine andere Stadt benötigen Sie zusätzlich eine Versicherungsbestätigungskarte von Ihrem Kfz-Haftpflichtversicherer, um Ihren Versicherungsschutz nachzuweisen.

Banken und Versicherungen

Die Adressänderung bei der Bank gestaltet sich sehr einfach. Teilen Sie der Bank einfach die neue Adresse mit und diese erledigt den Rest. Wenn Sie Kreditkarten bei derselben Bank haben, ziehen diese automatisch mit um. Denken Sie auch unbedingt daran, Ihren Versicherungen die neue Adresse mitzuteilen. Am wichtigsten zu nennen sind hier: Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Lebensversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Kfz-Versicherung, etc.

© Adobe Stock | VK Studio
Der Hund zieht mit um. Was gibt es zu beachten?

Bleiben Sie in derselben Gemeinde, reicht es, wenn Sie den Hund bei der zuständigen Behörde ummelden, damit künftige Hundesteuerbescheide an die richtige Adresse gehen. Ziehen Sie dagegen in eine andere Gemeinde, müssen Sie den Hund zunächst bei der alten Gemeinde abmelden und dann in der neuen Gemeinde komplett neu anmelden. Dieser Vorgang ist zwar etwas komplizierter aber für den lieben Vierbeiner tut man doch gern einen Schritt mehr.

Muss mein Kind nach dem Umzug die Schule, bzw. den Kindergarten wechseln?

Kären Sie rechtzeitig vor dem Umzug mit dem Kindergartenträger, bzw. dem Schulamt, ob Ihr Kind in der bisherigen Einrichtung bleiben kann. Ist dies nicht möglich, nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit den zuständigen Stellen des neuen Heimatortes auf, um Ihrem Kind einen reibungslosen Übergang möglich zu machen. Da die Bundesländer vom Schulsystem her stark variieren können, lassen Sie sich genau erklären, was Sie und vor allem Ihr Kind bei einem Wechsel erwartet.

Der Rundfunkbeitrag

Auch den Beitragsservice (früher GEZ) muss über einen Umzug informiert werden, damit der Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio für die richtige Wohnung abgerechnet wird. Formulare zum Ummelden, Anmelden und Abmelden finden Sie auf den Webseiten des Beitragsservice oder in vielen Banken, Sparkassen oder Sozialämtern.

Wer sollte noch informiert werden?

Wenn Sie Mitglied in Vereinen oder Verbänden sind oder Kundenkarten bei diversen Unternehmen besitzen, sollten Sie auch diese betreffenden Stellen über Ihre neue Adresse informieren. Auch wenn Sie Zeitungs-/Zeitschriftenabos beziehen, wird es nötig die Verlage über den Umzug zu informieren, damit diese künftig auch im neuen Briefkasten landen.

Auf Nummer sicher gehen: der Nachsendeauftrag

Empfehlenwert ist es einen sogenannten Nachsendeauftrag bei der Post zu erteilen. Hiermit werden alle Briefe, die noch an die alte Adresse gesendet werden automatisch an Ihre neue Adresse gesandt. So geht kein Brief verloren und Sie können sehen, wer eventuell noch über Ihre neue Adresse informiert werden muss. Der Nachsendeauftrag kann über verschiedene Zeiträume erteilt werden. So haben Sie die Möglichkeit, Nachsendungen wahlweise über 6, 12 oder 24 Monate hinweg zu erhalten.